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2014



EINDRÜCKE

EINDRUECKE 2004

 

   
  Allgemeine Reisebedingungen
 


Es ist selbstverständlich für tintenklex media e.K., daß alle unsere Computercamps sorgfältig vorbereitet werden, denn wir möchten zufriedene Teilnehmer, die uns erneut besuchen bzw. weiterempfehlen. Bitte lesen Sie sich dennoch unsere Allgemeinen Reisebedingungen genau durch. Mit dem von Ihnen unterschriebenen Anmeldeformular bzw. der online-Anmeldung akzeptieren Sie die folgenden Bedingungen, die Teil des Reisevertrages sind. Sie werden mit der Buchungsbestätigung unsererseits wirksam.

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit seiner Anmeldung bietet der Reiseteilnehmer, im folgenden Teilnehmer, dem Reiseveranstalter, im folgenden tintenklex media e.k., den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung muß schriftlich mit einem Reisebuchungsantrag oder über das Internet vorgenommen werden. Die Buchung erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten zusätzlichen Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen er einsteht.

Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung von tintenklex media e.k., die zugleich Rechnung ist zustande. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten oder deren (volljährigen) Stellvertretern zu unterschreiben.

2. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von tintenklex media e.k., aus diesen Allgemeinen Reisebedingungen sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens tintenklex media e.k..

In der Regel beinhaltet der Reisepreis die Betreuung, das Unterrichtsprogramm, Unterbringung, Vollverpflegung und das Freizeitprogramm. Jeder Teilnehmer erhält die für den jeweiligen Kurs ausgeschriebene Zahl Unterrichtsstunden. Je nach Kurs kann der Teilnehmer sich die zu belegenden Lernbausteine wählen und/oder nimmt am verpflichtenden Unterricht teil. Die Zusammenstellung der Unterrichtsgruppen erfolgt sowohl unter pädagogischen wie organisatorischen Gesichtspunkten durch tintenklex media e.k.. Jeder Teilnehmer kann am in der Programmbeschreibung aufgeführten Freizeitprogramm teilnehmen.

Nimmt ein Teilnehmer einzelne Leistungen nicht in Anspruch, die von tintenklex media e.K. angeboten wurden, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Gegenwertes, unabhängig davon, welche Gründe der Nichtinanspruchnahme zu Grunde liegen.

An- und Abreise der Teilnehmer erfolgen auf eigene Kosten. Die Aufsichtspflicht für tintenklex media e.k. beginnt und endet mit dem Ende des Kursprogramms.

3. Änderungen von Leistungen

Änderungen bzw. Abweichungen einzelner Leistungen eines im Reisevertrag vereinbarten Inhalts, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von tintenklex media e.K. nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, wenn die Änderungen den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. tintenklex media e.K. behält sich das Recht vor, Inhalte und Abläufe des Wochenprogramms sowie den Einsatz von DozentInnen und Betreuern unter Beibehaltung des Gesamtcharakters zu ändern.

tintenklex media e.K. ist berechtigt, die jeweilige Reise aus wichtigem Grund, insbesondere bei Erkrankung der DozentInnen und BetreuerInnen oder bei Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl, gegen die volle Erstattung bereits gezahlter Gebühren abzusagen. Gegebenenfalls wird tintenklex media e.K. eine kostenlose Umbuchung anbieten.

tintenklex media e.K. ist verpflichtet, den Teilnehmer über Änderungen bzw. Abweichungen der Leistungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

4. Bezahlung

Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung und des Reisepreissicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 10% auf den Reisepreis, mind. 100 EUR pro Reiseteilnehmer fällig. Die Anzahlung ist zahlbar innerhalb 2 Wochen und wird auf den Reisepreis angerechnet.

Die Restzahlung ist wenn in der Reisebstätigung nichts anderes angegeben wird bis 4 Wochen vor Beginn der Reise in einer Summe für alle angemeldeten Teilnehmer fällig. Die Unterlagen werden dem Teilnehmer spätestens 21 Tage vor Kursbeginn von tintenklex media e.k. zugesandt bzw. ausgehändigt.

5. Rücktritt

Der Rücktritt durch einen Teilnehmer vor Beginn der Reise ist jederzeit möglich. Der Rücktritt muß schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei tintenklex media e.K.. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, so verliert tintenklex media e.K. den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

In diesem Fall kann tintenklex media e.K. vom Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. tintenklex media e.K. kann gemäß § 651 i, Abs. 2 BGB folgende Entschädigung pro teilnehmender Person bei Rücktritt beanspruchen:

Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn: 15% des Reisepreises
Rücktritt von 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises
Rücktritt von 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
Rücktritt von 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
Rücktritt von 7 bis 1 Tag(e) vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
am Anreisetag oder später 90% des Reisepreises als Ausfallgebühr.

Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Es bleibt dem Teilnehmer unbenommen, nachzuweisen, daß der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist, als die geforderte Entschädigung. Bei vorzeitigem Beenden der Reise kann keine Teilrückerstattung erfolgen.

Die Erhebung von Rücktritts- und Ausfallgebühren entfällt in jedem Falle, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt werden kann. Verspätete oder nicht geleistete Zahlungen des Reisepreises gelten nicht automatisch als Abmeldung. Der Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung ist zu empfehlen.

tintenklex media e.K. kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn
1. der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält oder

2. die Durchführung der Reise durch, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände wie Krieg, Streik, Unruhen, behördlichen Anordnungen etc. erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird oder

3. die in der jeweiligen Programmbeschreibung aufgeführte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

Kann die Reise aus obigen Gründen nicht stattfinden, so ist tintenklex media e.K. berechtigt, bis 4 Wochen vor Reisebeginn, vom Vertrag zurückzutreten. Eine entsprechende Mitteilung muss dem Teilnehmer spätestens 3 Wochen vor Beginn der Reise zugegangen sein. Der bereits gezahlte Reisepreis wird in vollem Umfang erstattet.

6. Verstöße und Ausschluß

Muß ein Teilnehmer wegen groben Verstoßes gegen die Prinzipien der tintenklex media e.K. Computerfreizeiten und Computercamps (derartige Verstöße sind u.a. Gewalttätigkeiten, Alkoholkonsum, Straftaten sowie Drogengebrauch jeder Art etc.) die Freizeit bzw. das Camp vorzeitig verlassen, erfolgt keine Kostenerstattung. Das gleiche gilt auch dann, wenn der Teilnehmer das Miteinander innerhalb der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.

Muß der Teilnehmer, da er nicht zu seinen Erziehungsberechtigten reisen kann, anderweitig untergebracht werden, tragen die Erziehungsberechtigten die daraus entstehenden Kosten.

Alkohol und Zigaretten sind auch für ältere Kursteilnehmer in den Jugendherbergen nicht erlaubt.

7. Mitwirkungspflichten

Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder diese gering zu halten.

Beanstandungen sind der Computerfreizeiten- oder Computercampleitung sofort mitzuteilen. Die Leitung ist verpflichtet, etwaige Mißstände sofort zu beheben. Kommt der Teilnehmer durch eigenes Verschulden dieser Meldeverpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Nachträgliche Beanstandungen können in keinem Falle Gebührenminderungen nach sich ziehen.

Betreuer und Dozenten sind nicht befugt, im Namen von tintenklex media e.K. rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.

8. Haftung

tintenklex media e.K. haftet im Rahmen der Sorgfaltpflichten eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.

9. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung von tintenklex media e.K. für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird und soweit tintenklex media e.K. für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

tintenklex media e.K. haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Kinobesuche, Besichtigungen etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Das Baden und Sonderveranstaltungen wie Reiten, Kartfahren, Wasserski etc. erfolgen auf eigene Gefahr des Teilnehmers.

Ein Schadensersatzanspruch gegen tintenklex media e.K. ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhendenen gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

Dem Reiseteilnehmer wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluß einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

10. Ansprüche aus dem Reisevertrag

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise und aus deliktischer Haftung hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber tintenklex media e.K. geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

Vertragliche Ansprüche des Teilnehmers verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Teilnehmer solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem tintenklex media e.K. die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach 3 Jahren.

11. Gerichtsstand

Der Teilnhemer kann tintenklex media e.K. an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von tintenklex media e.K. gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgeblich, es sei denn, daß die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von tintenklex media e.K. maßgeblich.

12. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages begründet nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages.

13. Allgemeines

Änderungen von Angaben in den Reiseprospekten bleiben ausschließlich tintenklex media e.K. vorbehalten. Für Druckfehler und Irrtümer kann keine Haftung übernommen werden.

Veranstalter der Reisen:

tintenklex media e.K.
Inhaber Thorsten Boldt
Eichenweg 9
26209 Hatten
telefon 0160-97701188
email: info@computerreisen.de

Oldenburg 20.10.2011

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